Wird von Ihnen nichts Gegenteiliges beantragt, also die Auflösung des Kontos und Übetragung des Guthabens, werden die Festgelder nach Ablauf als Sichteinlagen behandelt. Der Regelfall ist eine Zusatzklausel, in der das Kreditinstitut mit Ihnen eine Prolongation mit gleicher Laufzeit zu dem dann gültigen Zinssatz vereinbart.zur Übersicht